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   BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 40/00   

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https://dejure.org/2001,6637
BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 40/00 (https://dejure.org/2001,6637)
BAG, Entscheidung vom 21.02.2001 - 4 AZR 40/00 (https://dejure.org/2001,6637)
BAG, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 4 AZR 40/00 (https://dejure.org/2001,6637)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Korrigierende Rückgruppierung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Korrigierende Rückgruppierung - Rechtliche Beurteilung der Voraussetzungen einer besonders verantwortungsvollen Tätigkeit - Darlegungslast des Arbeitgebers bei einer Rückgruppierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für wirtschaftliche Hilfen für ältere Bürger und Schwerbehinderte im Sozialamt; korrigierende Rückgruppierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 8/98
    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 40/00
    Das Landesarbeitsgericht ist unter Hinweis auf mehrere einschlägige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282; 24. Februar 1999 - 4 AZR 8/98 - ZTR 1999, 319) von dem von der Rechtsprechung entwickelten Verständnis dieses unbestimmten Rechtsbegriffes ausgegangen.
  • BAG, 11.06.1997 - 10 AZR 724/95

    Korrigierende Rückgruppierung eines Fernmeldehandwerkers

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 40/00
    b) Der an die Vergütungsordnung des BAT bzw. BAT-O gebundene Arbeitgeber muß darlegen, inwieweit und weshalb die ursprünglich mitgeteilte Eingruppierung unrichtig ist, wenn er sich daran nicht festhalten lassen will (BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP BMT-G II § 20 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 7; 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69).
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 40/00
    Das Landesarbeitsgericht ist unter Hinweis auf mehrere einschlägige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282; 24. Februar 1999 - 4 AZR 8/98 - ZTR 1999, 319) von dem von der Rechtsprechung entwickelten Verständnis dieses unbestimmten Rechtsbegriffes ausgegangen.
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 40/00
    Das Landesarbeitsgericht ist unter Hinweis auf mehrere einschlägige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; 19. März 1986 - 4 AZR 642/84 - BAGE 51, 282; 24. Februar 1999 - 4 AZR 8/98 - ZTR 1999, 319) von dem von der Rechtsprechung entwickelten Verständnis dieses unbestimmten Rechtsbegriffes ausgegangen.
  • LAG Brandenburg, 30.07.1999 - 5 Sa 534/98

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Arbeitnehmers; Begriff des Arbeitsvorganges;

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 40/00
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 30. Juli 1999 - 5 Sa 534/98 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 40/00
    Beruft sich der Angestellte auf die ihm vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergütungsgruppe, so muß der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Vergütungsgruppe darlegen und ggf. beweisen; die Fehlerhaftigkeit ist bereits gegeben, wenn es auch an nur einer der tariflichen Voraussetzungen für die mitgeteilte bisherige Eingruppierung fehlt (Senat 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - DB 2001, 596 = NZA-RR 2001, 216, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 581/96

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 21.02.2001 - 4 AZR 40/00
    b) Der an die Vergütungsordnung des BAT bzw. BAT-O gebundene Arbeitgeber muß darlegen, inwieweit und weshalb die ursprünglich mitgeteilte Eingruppierung unrichtig ist, wenn er sich daran nicht festhalten lassen will (BAG 11. Juni 1997 - 10 AZR 724/95 - AP BMT-G II § 20 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 7; 18. Februar 1998 - 4 AZR 581/96 - BAGE 88, 69).
  • BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13

    Eingruppierung im öffentlichen Dienst - Sachbearbeiterin "Wirtschaftliche

    Je nach der Lage des Einzelfalles kann sie sich auf andere Mitarbeiter oder dritte Personen, Sachen, Arbeitsabläufe, zu gewinnende wissenschaftliche Resultate oder auf technische Zusammenhänge beziehen (BAG 21. Februar 2001 - 4 AZR 40/00 -; 24. Februar 1999 - 4 AZR 8/98 -) .

    Die Klägerin kann jedoch in Anknüpfung an den Vortrag der Beklagten auf die Sachbearbeiter "Wirtschaftliche Hilfe für ältere Bürger und Schwerbehinderte" (vgl. hierzu BAG 21. Februar 2001 - 4 AZR 40/00 -) und die der "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen" als Beispiele für die allgemeine Sachbearbeitung in dem Bereich "Wirtschaftliche Sozialhilfe" verweisen (vgl. hierzu BAG 9. Mai 2007 - 4 AZR 351/06 -) .

  • BAG, 12.05.2004 - 4 AZR 371/03

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin im Sachgebiet wirtschaftliche

    1a geforderte Maß der besonderen Verantwortung nicht erreicht (vgl. Senat 21. Februar 2001 - 4 AZR 40/00 - EzBAT §§ 22, 23 BAT B 1 Allgemeiner Verwaltungsdienst VergGr. Vb Nr. 13).

    Es kann dahinstehen, ob dieser Arbeitsvorgang das Heraushebungsmerkmal erfüllt (vgl. Senat 21. Februar 2001 - 4 AZR 40/00 - aaO).

  • BAG, 09.05.2007 - 4 AZR 351/06

    Eingruppierung Sachbearbeiterin im Sozialamt

    Je nach Lage des Einzelfalls könne sich die tariflich geforderte höhere Verantwortung des Angestellten auf andere Mitarbeiter oder dritte Personen, Sachen, Arbeitsabläufe, zu gewinnende wissenschaftliche Resultate oder auf technische Zusammenhänge beziehen (grundlegend 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; auch 21. Februar 2001 - 4 AZR 40/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 B.1 VergGr. Vb Nr. 13 mwN).

    (b) Soweit die Klägerin rügt, das Landesarbeitsgericht habe es nicht für entscheidungserheblich gehalten, ob es sich bei den Entscheidungen der Klägerin um Sachleistungen oder wie im Fall des Urteils des Senats vom 21. Februar 2001 (- 4 AZR 40/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 B. 1 VergGr. Vb Nr. 13) in der Regel um Sachleistungen handele, ist ein Denkfehler nicht gegeben.

  • BAG, 27.08.2008 - 4 AZR 470/07

    Eingruppierung einer Widerspruchssachbearbeiterin

    1a geforderten Verantwortung voraus (st. Rspr. Senat, vgl. 4. April 2001 - 4 AZR 187/00 - und 12. Mai 2004 - 4 AZR 371/03 - aaO; unzutreffend 21. Februar 2001 - 4 AZR 40/00 -).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 5 Sa 2021/09

    Eingruppierung eines Fallmanagers im Jobcenter in die Vergütungsgruppe IVa BAT -

    Die Bestätigung dieses Tarifmerkmals durch die Senatsverwaltung für F. hat auch der Beklagte berücksichtigt, jedoch vorsorglich auf die Entscheidung des BAG vom 21.02.2001 - 4 AZR 40/00 - (EzBAT §§ 22, 23 BAT B1 VergGr Vb Nr. 13), in der das Merkmal der besonderen Verantwortung bei der möglicherweise vergleichbaren Tätigkeit einer Sachbearbeiterin für wirtschaftliche Hilfe für ältere Bürger und Schwerbehinderte außerhalb von Einrichtungen verneint wurde, und auf das Urteil des LAG Hamm vom 20.05.1994 - 18 Sa 985/93 - (ZTR 95, S. 172 f.), wonach es bei einem Sachbearbeiter im Sachgebiet "laufende Hilfe zum Lebensunterhalt" für das genannte Tarifmerkmal nicht ausreiche, dass sich die Entscheidung auf die Lebensverhältnisse Dritter auswirke, hingewiesen.
  • ArbG Detmold, 29.06.2016 - 2 Ca 136/16

    Eingruppierung TVöD

    Je nach der Lage des Einzelfalls kann sie sich auf andere Mitarbeiter oder dritte Personen, Sachen, Arbeitsabläufe, zu gewinnende wissenschaftliche Resultate oder auf technische Zusammenhänge beziehen (BAG, Urteil vom 21.02.2001, AZ: 4 AZR 40/00, juris).

    Die Klägerin verweist als Vergleichsgruppe auf die Sachbearbeiter "wirtschaftliche Hilfe für ältere Bürger und Schwerbehinderte" (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 21.02.2001, AZ: 4 AZR 40/00, juris) und die der "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen" als Beispiel für die allgemeine Sachbearbeitung in dem Bereich "wirtschaftliche Sozialhilfe" (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 09.05.2007, AZ: 4 AZR 351/06, juris).

  • LAG Sachsen, 26.03.2013 - 6 Sa 132/12

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin für wirtschaftliche Sozialhilfe

    Auch die beratende Tätigkeit der Klägerin - die allerdings nur mit 10 % zu Buche schlägt und daher nicht eingruppierungsrelevant ist - kann bei einem wertenden Vergleich mit den Tätigkeitsmerkmalen für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst nicht als besonders verantwortungsvoll angesehen werden (vgl. BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 4 AZR 40/00 -, zitiert nach JURIS).
  • ArbG Düsseldorf, 26.02.2010 - 10 Ca 8032/09

    Eingruppierung, Vergabestelle

    Je nach Lage des Einzelfalls kann sich die tariflich geforderte höhere Verantwortung des Angestellten auf andere Mitarbeiter oder dritte Personen, Sachen, Arbeitsabläufe, zu gewinnende wissenschaftliche Resultate oder auf technische Zusammenhänge beziehen (grundlegend BAG 29.1.1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59; vgl. auch 21.2.2001 - 4 AZR 40/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 B.1 VergGr. Vb Nr. 13 mwN).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2021 - 2 Sa 15/21

    Eingruppierung - Sachbearbeiterin des Gutachterausschusses - Überleitung in die

    Die besondere Verantwortung kann sich je nach Lage des Einzelfalles auf andere Mitarbeiter oder dritte Personen, Sachen, Arbeitsabläufe, zu gewinnende wissenschaftliche Resultate oder auf technische Zusammenhänge beziehen (BAG, Urteil vom 21.02.2001 - 4 AZR 40/00 - Rn. 39, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2012 - 3 Sa 405/11

    Eingruppierung eines Angestellten im Vertriebsinnendienst - kaufmännischer oder

    a) Im Falle der korrigierenden Rückgruppierung muss der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit der bisher gewährten Vergütung darlegen und ggf. beweisen, wenn sich der Arbeitnehmer auf die ihm vom Arbeitgeber zuvor als maßgeblich mitgeteilte und der Vergütung zugrunde gelegte Vergütungsgruppe beruft; die Fehlerhaftigkeit ist bereits gegeben, wenn es auch nur an einer der tariflichen Voraussetzungen für die mitgeteilte bisherige Eingruppierung fehlt ( st. Rspr., vgl. BAG 21. Februar 2001 - 4 AZR 40/00 - Rn. 44, [juris]; 15. Juni 2011 - 4 AZR 737/09 - Rn. 29, ZTR 2012, 26 ).
  • LAG Thüringen, 02.08.2002 - 5 Sa 226/01

    Korrigierende Rückgruppierung, Bewährungsaufstieg

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